Sauber ist nicht immer dasselbe.
Eine Wohnung vor der Rückgabe benötigt einen anderen Leistungsumfang als ein leer stehendes Objekt vor der Neuvermietung. Deshalb wird nicht pauschal „Komplettreinigung“ versprochen. Vor Auftragserteilung wird festgelegt, welche Räume, Flächen und Einbauten behandelt werden und welche Verschmutzungen vorhanden sind.
Mögliche Reinigungsbereiche
- Böden und Fußleisten
- Türen und erreichbare Rahmen
- Küche und vorhandene Einbauten
- Bad und Sanitärbereiche
- Heizkörper und sichtbare Flächen
- Fenster nach Vereinbarung
Bauliche Mängel, dauerhafte Verfärbungen, Schimmelursachen, beschädigte Oberflächen oder Gerüche lassen sich nicht automatisch durch eine normale Grundreinigung beseitigen. Solche Punkte werden getrennt bewertet.